Erweiterung des H2Fonds Förderprogramms

Das Landeskompetenzzentrum Wasserstoffforschung Schleswig-Holstein (HY.SH) hat sich das Feedback der Hochschulen des Landes zu Herzen genommen und sich darum bemüht, dass der H2Fonds in Zukunft für alle Partner-Hochschulen gut zugänglich ist. Es wurde deutlich, dass eine Freistellung von der Lehrverpflichtung nur selten ein realistisches Szenario für Fachhochschulen darstellt, sondern eher eine Förderoption für Universitäten bietet. Aus diesem Grund wurden die H2Fonds-Richtlinien gemeinsam mit dem MBWK zum neuen Förderzeitraum (Bewerbungsfrist 01.06.2022) angepasst und erweitert. In Zukunft können somit nicht nur Freistellungen bzw. Reduzierungen der Lehrverpflichtung, sondern ebenfalls Aufstockungen (bei Teilzeitarbeit) bzw. Verlängerungen (zur Überbrückung nach abgeschlossener Promotion) für ein Forschungssemester beantragt werden. Hierdurch soll zusätzlich Arbeitszeit für die Wasserstoffforschung entstehen und die Aufnahme von Wasserstoffthemen mit in die Arbeitsgruppen ermöglicht werden.

Zusätzlich können unverändert Sachkosten in Höhe von 10.000€ beantragt werden. Des Weiteren wurde die verbleibende Mindestvertragslaufzeit zum Zeitpunkt der Antragsstellung von 24 auf 12 Monate reduziert. Hierdurch soll der Zugang für Postdoktoranden und wissenschaftliche Mitarbeiter:innen vereinfacht werden. Die Anschubfinanzierung aus dem H2Fonds soll nicht ausschließlich für Professor:innen beantragt werden können, sondern ebenfalls Nachwuchsforschenden eine Förderung ermöglichen.

Wir freuen uns auf Ihre Anträge!